Kostenlosen Termin online buchen

Das Finanzgericht Münster hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 25.03.2021 unter dem Aktenzeichen 5 K 3037/19 U entschieden, dass eine Hundezüchterin die reine Tierliebhaberei verlassen hat und stattdessen einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb führt.

Die Pflegerin betreibt seit vielen Jahren eine Hundezucht in ihrem Privathaus. Sie sagte vor Gericht, dass sie dies aus reiner Tierliebe machen würde.

Das Gericht war allerdings mit dem Umstand, dass sie eine professionelle Home-Page habe und für den Verkauf von Welpen Werbung betreiben würde, die Grenze zur Liebhaberei überschritte, zumal sie hohe Einkünfte erziele.

Ich, Rechtsanwalt Cäsar-Preller, empfehle, dass man nicht untätig verbleiben sollte, sondern sich aktiv auf eine Inanspruchnahme durch das Finanzamt vorzubereiten.

Wenn Sie noch Fragen hierzu haben, so rufen Sie doch einfach wegen eines Termins unter 0611/450 230 an oder besuchen Sie unsere Seite caesar-preller.de.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller