Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hypo Vereinsbank wegen arglistiger Täuschung verurteilt (Aktenzeichen: XI ZR 342/10). Im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien sprach der BGH die Bank schuldig.
Ein Ehepaar aus Windach am Ammersee hatte 1993 für 190.000 DM über die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank eine Eigentumswohnung bei Aachen gekauft. Später stellte sich der Kaufpreis als völlig überteuert heraus und die zugesicherte Miete war nicht erzielbar. Jetzt muss das HVB-Vorgängerinstitut die Kosten in Höhe von 50.000 Euro für den jahrelangen Rechtsstreit übernehmen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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