Bei der IKAR Immobilienfonds 18 GbR handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Grundbuchtreuhänder. Der Fonds wurde im Jahr 1991 durch den Initiator Dr. rer. pol. Dieter Kressner Beaubetreuungen-Eigenheimbau GmbH und das Emissionshaus Dr. Görlich GmbH aufgelegt.
Gegenstand des geschlossenen Immobilienfonds war die Errichtung und Vermietung von zwei Mehrfamilienhäusern in der Antonienstraße 48 bis 50, Berlin-Reinickendorf, mit Gewerbeteil und Tiefgarage.
„Bei dem Fonds wurde in allen uns bekannten Fällen der Betritt nicht direkt durch den Anleger erklärt, sondern lediglich die Dr. Görlich GmbH bevollmächtigt, alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, welche für den Beitritt des Anlegers erforderlich sind.“, führt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht, Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus.
Die Erklärungen zum Beitritt durch die Dr. Görlich GmbH waren jedoch aus vielerlei Gründen unwirksam bzw. nichtig, so dass die Anleger gar nicht Gesellschafter geworden sind.
Anleger hätten bei der Beratung über die Kapitalanlage über die Risiken einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft in der Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über die Tatsache, dass Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt und persönlich haften. Weiterhin müssen Berater und Vermittler unter Umständen ungefragt über erhaltene Provisionen Auskunft erteilen, keinesfalls dürfen sie über die Höhe der Provision lügen.
Sollten Sie sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben, steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes gerne zur Seite und prüft für Sie, ob Schadensersatzansprüche bestehen.
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