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Vor der Sommerpause hat der Bundestag eine Marathonsitzung eingelegt. Darunter: Die Stärkung von Verbraucherrechten. Wenn der Junior im Kinderzimmer Musik illegal downloadet, kann es ein böses Erwachen geben. Dies ruft neben der Musikindustrie auch Anwälte auf den Plan. Für ein Lied kam dann schon mal eine Rechnung von mehreren 100 € zustande.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Der illegale Download ist natürlich nicht rechtens, völlig überzogene Gebühren zu fordern aber auch nicht. Insbesondere muss der Vorwurf auch konkret angegeben sein und nicht pauschal auf unerlaubten Download oder ähnliches lauten. Der Bundestag hat für eine erste Abmahnung nun ein Limit von knapp 156 € beschlossen inklusive Verpflichtung, den Verstoß genau zu bezeichnen. Auch bei Altfällen bestehen aber Aussichten darauf, einen Teil des Geldes zurück zu erhalten. Erforderlich ist aber in jedem Fall eine Einzelfallprüfung, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Forderung und der Darstellung des Vorwurfs.“
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller