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Der Fahrer eines Autos hat dafür zu sorgen, dass alle Insassen sich daran halten und sich anschnallen. Müssen aber auch Eltern ständig überprüfen, dass sich die Kinder nicht wieder selbst losmachen?
Ein Kind muss im Auto nicht nur vorschriftsmäßig angeschnallt sein, sondern dies auch die ganze Autofahrt bleiben. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. 
Der Fall:
Bei einer Verkehrskontrolle fiel ein Kind im Auto auf, das nicht angeschnallt war. Der Vater, der am Steuer saß, musste daraufhin eine Geldbuße in Höhe von 40 Euro  wegen nicht vorschriftsmäßiger Sicherung des Kindes zahlen. Der Vater wehrte sich dagegen. Denn er habe die Tochter vor der Fahrt schließlich angeschnallt, doch  habe sie sich während der Fahrt wieder losgemacht. Zudem äußerte der Vater, dass das seine Tochter zum ersten Mal getan hätte und er somit auch nicht damit habe rechnen können. 
Die Richter sahen dies aber anders. Denn der Vater hat bei einem schutzbedürftigen Mitfahrer eine besondere Fürsorgepflicht. Das OLG befand, dass das vierjährige Kind in dem Kindersitz schon einigen Aufwand hätte betreiben müssen, um sich abzuschnallen. Dies habe der Vater bemerken und die Fahrt stoppen müssen, um die Tochter wieder anzuschnallen. 
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