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Ab sofort hat jeder, der eine Immobilie kaufen möchte, einen Anspruch darauf, den Vertrag zwei Wochen vor dem vereinbarten Notartermin in Händen zu halten. Der Notar stellt die Unterlagen dem Käufer zu und muss dabei beachten, dass dieser Termin eingehalten wird. 
Dem Käufer soll dadurch ermöglicht werden, sich umfassend mit den Vertragsdetails vertraut zu machen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Denn ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, ist er auch in vollem Umfang wirksam. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller