Zwischen der Firma BioNTech und der europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten wurde im November 2020 ein Vertrag über die Bestellung und Lieferung von Impfstoffen gegen die COVID-19-Virus beschlossen. Sehr lange war dieser Vertrag unter Verschluss. Im Jahre 2022 wurde er teilweise veröffentlicht.
Mittlerweile liegt uns der gesamte Vertrag ungeschwärzt und in voller Länge vor. Man muss sich zunächst wundern, warum überhaupt dieser Vertrag nicht von Anfang an, offengelegt worden ist.
Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller vermutet, dass man befürchtet hat, dass, wenn der Vertrag offengelegt worden wäre, sich die Bereitschaft, sich gegen die COVID-19 Pandemie impfen zu lassen geringer ausgefallen wäre. Insofern hat man ganz bewusst, den Vertrag unter Verschluss gehalten.
In diesem Vertrag stehen sehr weitgehende Vertragsklauseln, die einmal zusammengefasst dazu führen, dass die Firma BioNTech von aller Verantwortung für die Impfstoffe freigesprochen wurde und darüber hinaus eine vollständige Privilegierung bei der Haftung bekommen hat.
Im Vertrag steht zum einen, dass die gesamte Verantwortung für den Impfstoff nicht etwa bei der Firma BioNTech liegt, sondern bei den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Damit hat sich BioNTech vollständig von seinem Impfstoff distanziert. Weiterhin ist zu lesen, dass nicht etwa der Hersteller am Ende für Impfschäden haftet, sondern der einzelne EU-Mitgliedsstaat, da er die volle Haftung übernommen hat.
Man muss zwar gegen den Hersteller Ansprüche geltend machen und ggf. auch klagen. Wenn dann der Impfstoffhersteller, hier BioNTech, verurteilt wird, dann zahlt die Bundesrepublik Deutschland den Impfstoffhersteller aus bzw. stellt ihn von allen Zahlungen frei.
Dies ist ein einmaliger Vorgang, wenn es um die Inbetriebnahme von Medikamenten, wie es Impfstoffe sind, geht.
In dem Vertragswerk steht weiterhin, dass sich die Vertragsparteien, das heißt die Firma BioNTech und die EU, sowie die EU-Mitgliedsstaaten darüber einig sind, dass die Wirkungsweise und die Langzeitwirkungen des Impfstoffes von BioNTech unbekannt sind. Es steht auch im Vertrag, dass sich die Vertragsschließenden darüber einig sind, dass Ein- und Auftritt von Nebenwirkungen unbekannt sind. Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller sagt hierzu, dass bei dieser Ausgangslage der Impfstoff überhaupt nicht zulassungsfähig gewesen ist.
Dennoch hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA im Dezember 2020 die vorläufige Zulassung erteilt. Dies stellt ebenfalls, wie Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller festhält, einen einmaligen Vorgang in der Zulassung von Medikamenten dar. Ein Medikament, dessen Wirkung man nicht kennt und dessen Nebenwirkungen auch unbekannt sind, kann niemals zugelassen werden.
Im Vertrag steht im Übrigen noch, dass die Vertragsschließenden vereinbaren, dass die EMA im Dezember 2020 die Zulassung erteilen wird. Wie können die vertragsschließenden Parteien dies so einfach festlegen, denn eigentlich ist doch die EMA eine unabhängige Behörde. Die EMA hat dann im Dezember 2020 auf politischen Druck hin die Zulassung erteilt, obwohl Wirkungsweise und Nebenwirkungen unbekannt gewesen sind. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller sieht durch den Vertrag, der lange Zeit nicht offengelegt worden ist, eine Täuschung gegenüber den Impflingen.
Den Impflingen wurde in der sogenannten Impfkampagne weisgemacht, dass der Impfstoff von BioNTech völlig harmlos sei, bedenkenlos eingesetzt werden kann und keine Nebenwirkungen hat.
Wir vertreten nunmehr seit über zwei Jahren die Interessen der Impfgeschädigten. Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist der erste Anwalt in Deutschland, der die Interessen der Impfgeschädigten vertreten hat.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie gerne ein kostenfreies Orientierungsgespräch ausmachen, entweder persönlich in unserer Zentralkanzlei in Wiesbaden oder in einem unserer Sprechstundenorte Bad Harzburg, Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart oder München.
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