Mieterhöhungen sind vielen ein Graus, noch schlimmer erscheint es vielen jedoch, wenn von vornherein regelmäßige Mieterhöhungen im Rahmen eines Staffel- oder Indexmietvertrages vereinbart werden.
Jedoch haben diese Regelungen, durchaus Vorteile für Mieter und Vermieter, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Vor allem bei der Staffelmiete kann sich der Mieter sicher sein, wie hoch die Mietkosten in Zukunft sein werden. Diese Sicherheit besteht bei klassischen Mietverträgen nicht, da sich die Miete dort am örtlichen Mietspiegel orientiert. Hierbei kann die Miete in 3 Jahren um bis zu 20% steigen, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Wie die Staffelungen aussehen ist hierbei reine Verhandlungssache. So können Erhöhungen alle zwölf Monate vorgesehen werden oder auch nur alle drei Jahre. Auch ob die Erhöhung 5 € oder 500 € betragen soll ist nicht festgelegt.
Ähnlich verhalten sich Indexmietverträge, nur das die Miete sich nicht um vornherein vereinbarte Beträge erhöht, sondern sich die Erhöhungen an der Inflationsrate orientieren.
Für Vermieter liegt der Nutzen solcher Vereinbarung darin, dass der Aufwand für Mieterhöhungen denkbar gering ist und Streitereien über die Zulässigkeit einer Erhöhung verringern sich deutlich.
Auch die Mieter haben den Vorteil, einer transparenten und vorhersehbaren Mietpreisentwicklung, erläutert Cäsar-Preller.
Trotzdem empfiehlt der Experte Cäsar-Preller, die genaue Prüfung der Vereinbarung.
Insbesondere wenn die vereinbarte Miete sich schon an der Grenze oder über der Ortüblichkeit liegt. Denn dann darf der Vermieter nur über die Index- oder Staffelmiete weitere Mieterhöhungen durchsetzen.
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