2003 wurde die WGF AG in Düsseldorf gegründet und investierte deutschlandweit in Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Finanzierung sollte über die Emission von Hypothekenanleihen erfolgen.
Rechtanwalt Cäsar-Preller: „Im Dezember 2012 kam dann die Gewissheit, dass das Modell so nicht funktionierte. Die langen Verzögerungen für den Geschäftsbericht für das Jahr 2011 hatten bereits mächtig für Irritationen gesorgt und waren offensichtlich nicht grundlos; die WGF AG musste Insolvenzantrag stellen. Seit dem schleppt sich das Verfahren mit samt der WGF AG dahin. Der im März 2013 vorgestellte Insolvenzplan steht noch in der Schwebe.“
Anleger, die Anleihen (mit hohen Velusten) veräußert haben oder immer noch in Besitz dergleichen sind, haben ggfs. Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank. Insbesondere müssen Anleger über das Ausfallrisiko (Totalverlustrisiko) aufgeklärt worden sein. Maßgeblich dafür wardie Bonität der AG, Anleger mussten daher ordnungsgemäß über die Risiken der WGF AG aufgeklärt werden.
Hierfür sollten Anleger einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um Ansprüche prüfen zu lassen.
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