Ein Vermieter ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Wasserrohre in einer vermieteten Wohnung oder einem Haus regelmäßig inspizieren zu lassen.
In einem vor Gericht verhandelten Fall hatte ein undichtes Rohr – direkt nach dem Einzug des Mieters – einen enormen Wasserschaden angerichtet. Der Kläger konnte nicht mehr in der Wohnung wohnen und musste bei einem Bekannten unterkommen, wobei er die Fahrtkosten vom Vermieter ersetzt haben wollte. Das Gericht wies diese Klage allerdings ab, da es ohne Anlass keine Verpflichtung gegeben habe, die Wasserrohre inspizieren zu lassen. Somit ist ein Wasserschaden ein allgemeines Lebensrisiko.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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