Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg muss eine sogenannte „Islam-Holding“ 13.000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen. Das Unternehmen versprach ein „gottgefälliges Investment„, jedoch ging es in erster Linie wohl um den privaten Profit.
Das Geschäftsmodell der Holding war nach Ansicht des OLG auf eine „sittenwidrige vorsätzliche Schädigung der Anleger“ ausgelegt, so das Urteil, das damit den Richterspruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigte.
Dem Fürther Anleger war die Geldanlage von der Holding mit dem Argument angepriesen worden, es handele sich um ein „im Sinne des Propheten Mohammed gottgefälliges Investment„: Statt Zinsen zu erwirtschaften würden mit dem Geld Arbeitsplätze in der Türkei geschaffen. So sollten Fabriken gebaut, eine Autovermietung betrieben und auch Häuser gebaut werden.
Als ihm trotz seiner fristgerechten Kündigung sein Geld nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in voller Höhe, sondern nur ein Teil ausbezahlt wurde, schöpfte der Fürther Anleger Verdacht. Trotz mehrmaliger Aufforderung sah er von seinen für die Altersvorsorge gedachten Ersparnissen keinen weiteren Cent.
Das Gericht ist der Ansicht, dass es sich bei der „Islam-Holding“ mit Sitz auf den British Virgin Islands lediglich um eine Briefkastenfirma. In Wirklichkeit sei das Geld einer Holding-Gesellschaft in Istanbul zugeflossen. Diese sei „objektiv auf eine sittenwidrige Schädigung“ von Anlegern ausgelegt, so das Gericht. Den Anlegern sei demnach wahrheitswidrig suggeriert worden, sie würden im Rahmen einer Solidarsystems Teilhaber an Projekten und Firmen in der Türkei.
Das OLG Nürnberg sah im Gegensatz zu anderen Oberlandesgerichten, die über die „Islam-Holding“ zu urteilen hatten, im konkreten Fall auch einen Verstoß gegen das Auslandsinvestmentgesetz vorliegen. Die verklagte Holding hätte schließlich den Vertrieb ihrerAnteilscheine an Auslandsprojekten den deutschen Behörden melden müssen. Dies sei aber nicht geschehen.
Ober der Fürther Anleger sein Geld bekommt, hängt wohl nun davon ab, ob das in Deutschland gefällte Urteil in der Türkei anerkannt wird und dort vollstreckt werden kann.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Neueste Kommentare