Es gibt für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung, wonach sie ihren Arbeitnehmern eine Transformierung von Arbeitsentgelt in eine Altersvorsorge anbieten müssen. Hierauf weist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.
Sehr beliebt ist hierbei eine Betriebsrente. Hierfür müssen Firmen Kapital in ihrer Bilanz – sogenannte Rückstellungen – beiseitelegen, was sie wegen eines anhaltenden extrem geringen Zinsniveaus immer teurer kommt.
Rückstellungen erreichen schnell astronomische Summen, speziell bei großen Unternehmen mit einer langen Geschichte. „Siemens hatte beispielsweise im Jahre 2014 Pensionsrückstellungen in Höhe von 11,1 Milliarden €, was etwa 700 Millionen € mehr als im Vorjahr ausmachte.“, berichtet Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
„Alle Börsenunternehmen haben ein Pensionsvermögen von schätzungsweise wenigstens 214 Milliarden €, welchen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 373 Milliarden € entgegenstehen.“, so Cäsar-Preller weiter. Ob für Pensionsverpflichtungen ein Planvermögen vorgesehen ist, ist eher unwichtig. Man kann sie aber möglicherweise nämlich auch aus laufenden Einnahmen bezahlen.
Fällt ein Unternehmen beispielsweise wegen einer Insolvenz hinsichtlich seiner Pensionsverpflichtungen aus, so springt ein Pensions-Sicherungs-Verein ein, um eine betriebliche Altersvorsorge abzusichern. So kann man Renten in Höhe von maximal 8.000 € pro Monat absichern.
Arbeitnehmer brauchen sich um ihre betriebliche Altersvorsorge also keine allzu großen Sorgen machen.
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