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Ein Autofahrer verursachte einen schweren Verkehrsunfall und verletzt sich dabei auch selbst. Deshalb fuhr er zuerst ins Krankenhaus um sich behandeln zulassen, statt auf die Polizei zu warten. Hat er damit Fahrerflucht begangen? 
Nicht unbedingt, urteilte der Bundesgerichtshof.
Eigentlich gilt, wer einen Unfall verursacht hat und einfach wegfährt, macht sich der Fahrerflucht schuldig. Jedoch darf man unter Umständen den Unfallort verlassen, ohne sich strafbar zu machen. In diesem Fall wurde der Autofahrer vom BGH freigesprochen, 
Der Fall:
Ein Mann verursachte einen Unfall und verletzte einen Menschen dabei schwer. Es ließ sich nicht mehr rekonstruieren, ob er danach gleich anhielt. Jedoch stand fest, dass der Mann sich in den Wagen eines Bekannten geflüchtet hatte, der gerade an der Unfallstelle vorbeigefahren war. Dabei bemerkte der Mann, dass seine Fingerkuppe an seinem Mittelfinger abgeknickt war und stark blutete. Deswegen ließ er sich ins Krankenhaus bringen. Danach rief er die Polizei an. 
Der Autofahrer wurde vom Landgericht Magdeburg u.a. wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilen. Vom BGH wurde das Urteil nun zum Teil aufgehoben. Denn das Gericht habe nicht eindeutig klären können, aus welchen Gründen sich der Mann tatsächlich vom Unfallort entfernt hatte. 
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