Nun ist es amtlich. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat die IVG Immobilien AG am Amtsgericht Bonn den Insolvenzplan eingereicht. Demnach gehen die Aktionäre und die Zeichner der Hybridanleihe leer aus. Eine Gläubigerversammlung muss am 20. März noch über den Insolvenzplan entscheiden.
Gibt es grünes Licht für den Insolvenzplan, wird der Konzern in drei Teile zerlegt: Immobilien im Eigenbestand, Immobilienfonds und Gas-Kavernen. Über den drei Unternehmensteilen sitzt dann eine Finanzholding. Über einen Tausch Schulden gegen Eigenkapital (Debt-for-Equity-Swap) werden die bisherigen Gläubiger dann zu Eigentümern der Holding. Die Zeichner der Hybrid-Anleihe, die sich gegen diesen Tausch ausgesprochen hatten, gehen ebenso wie der größte Teil der Altaktionäre praktisch leer aus.
Zur Erinnerung: Im August 2013 flüchtete der angeschlagene Immobilienkonzern unter das sogenannte Schutzschirmverfahren, das schließlich in der Planinsolvenz mündete. Am 24. Februar wurde nun der Insolvenzplan am Amtsgericht Bonn eingereicht.
„Für die Zeichner der Hybrid-Anleihe ist diese Entwicklung ein schwerer Schlag“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Die einzige Möglichkeit doch noch etwas von dem investieren Geld zu retten, sieht er darin, eventuell Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Es gelte zu prüfen, ob sie ordnungsgemäß beraten wurden oder ob Risiken verschwiegen wurden.
Auch für die Anleger in Immobilienfonds der IVG ist die Zukunft weiter ungewiss. Denn nicht nur die IVG Immobilien AG befand sich in finanziellen Schwierigkeiten, sondern auch einige Immobilienfonds. „Auch hier kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können“, so Cäsar-Preller. Die Anleger hätten über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Wechselkursverluste Preisschwankungen auf dem Immobilienmarkt oder der Totalverlust des investierten Kapitals. „Auch Immobilienfonds sind nicht automatisch eine sichere Altersvorsorge“, so Cäsar-Preller. Ebenso hätten die Anleger auch über die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten haben, aufgeklärt werden müssen. Neben einer unzureichenden Risikoaufklärung kann auch das Verschweigen dieser sogenannten Kick-Backs zu Schadensersatzansprüchen führen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit geschädigte Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.
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