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Nun also doch: Die IVG Immobilien AG hat am Amtsgericht Bonn Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens gestellt, nachdem die Sanierungsgespräche mit den wichtigsten Gläubigergruppen doch noch gescheitert waren. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Das Schutzschirmverfahren bedeutet aber noch keineswegs die Rettung der IVG Immobilien AG. Nach Ablauf von drei Monaten kann immer noch die Insolvenz stehen.“
Den Bonner Immobilienkonzern drückt schon seit längerer Zeit eine enorme Schuldenlast. Umfassende Restrukturierungspläne sollten die Wende bringen. Nachdem es vor einigen Tagen noch so ausgesehen hatte, als ob die wichtigsten Gläubigergruppen den Sanierungsplänen zustimmen werden, konnte nun doch keine Einigung erzielt werden. Die IVG Immobilien AG teilte daraufhin am 20. August mit, am Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Eröffnung des Schutzschirmverfahrens zu stellen. Mit dem Sachwalter sollen dann die Sanierungspläne umgesetzt werden.  „Das Schutzschirmverfahren räumt der IVG aber auch nur drei Monate ein, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen“, sagt Cäsar-Preller. Gelingt dies nicht, droht immer noch die Insolvenz.
Die IVG Immobilien AG teilte außerdem mit, dass nur der Mutterkonzern und nicht die Tochtergesellschaften von der aktuellen Entwicklung betroffen seien. Beruhigt zurücklehnen sollten sich die Anleger in IVG-Immobilienfonds deshalb aber nicht, meint Cäsar-Preller. „Bei den IVG-Immobilienfonds läuft  auch nicht alles rund. Einige befinden sich ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten“, so der Jurist.
Daher sei es für die Anleger ratsam, jetzt tätig zu werden. Denn möglicherweise können sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. „Immer wieder weisen die Finanzberater in den Verkaufsgesprächen nicht auf die Risiken hin, die mit so einer Kapitalanlage verbunden sind. Gerade bei Immobilienfonds wurde gerne darauf verwiesen, dass sie eine sichere Kapitalanlage seien. Tatsächlich sind sie das aber nicht. Im Gegenteil: Die Anleger können sogar ihr gesamtes investiertes Geld verlieren“, so Cäsar-Preller. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass die Anleger über sämtliche Risiken aufgeklärt werden. „Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Natürlich muss das immer im Einzelfall überprüft werden“, erklärt der Fachanwalt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von geschlossenen Immobilienfonds.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller