Aktionäre und Anleger der IVG Immobilien AG mussten schlechte Nachrichten verdauen: Das Unternehmen gab in einer Adhoc-Mitteilung bekannt, dass die Zinszahlung für die Hybridanleihe ausgesetzt wird und auch keine Dividende ausgeschüttet wird. Aufgrund einmaliger und nicht liquiditätswirksamer Sonderzahlungen wurde das Geschäftsjahr 2012 mit einem Minus von rund 98 Millionen Euro abgeschlossen. Die Aktie verlor nach Veröffentlichung dieser Zahlen deutlich an Wert.
Kursschwankungen hält Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zwar durchaus für normal, allerdings erinnert er daran, dass die IVG AG im vergangenen Jahr positivere Zahlen versprochen hat. „Für 2012 wurde ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erwartet.“
Und der Immobilienmarkt bleibe auch künftig schwierig, so der Fachanwalt. So berichtet das Handelsblatt am 7. März 2013, dass für die Abschreibungen auf Immobilienprojekte ein Bürogebäude in Paris hautverantwortlich sei, da es nur zu 60 Prozent vermietet sei.
Angesichts der jüngsten Zahlen, die der Immobilienkonzern IVG präsentiert hat, sieht Cäsar-Preller zwar keinen Grund zur Panik. Dennoch rät er IVG-Anlegern ihre Kapitalanlage von einem auf Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisierten Fachanwalt vorsorglich überprüfen zu lassen. „Die weitere Entwicklung ist ungewiss. Möglicherweise können Anleger aber Ansprüche aus Schadensersatz geltend gemacht werden.“
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