Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das deutsche Jagdrecht eingeschränkt. Grundstückseigentümer sind nicht verpflichtet, die Jagd auf ihrem Grund und Boden zu dulden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Diese Verpflichtung sei eine unzumutbare Belastung für Grundstückseigentümer, die gegen die Jagd sind.
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