Leider endete die Jagd auf zwei angeblich wildernde Hunde für einen Hund mit dem Tod und für den Jäger mit einer Verurteilung zu Schadensersatz.
In dem vor dem Amtsgericht Lüneburg verhandelten Fall (Aktenzeichen: 12 C 365/99) führt der Richter in seiner Entscheidung aus, dass Jäger Hunde erschießen dürfen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorhanden sei. Den müsse der Jäger allerdings beweisen. Der Jäger behauptete in diesem Fall, dass die Hunde gewildert hätten und deshalb der Schuss gerechtfertigt gewesen sei. Beweisen konnte der Jäger diesen Vortrag jedoch nicht. Deshalb wurde er zu Schadensersatz verurteilt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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