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Das EU-Parlament in Straßburg hat entschieden, dass in Zukunft jedem Bürger, auch ohne festen Wohnsitz, ein Girokonto zustehen soll. Dieses soll elementare Geldgeschäfte ermöglichen, wie z.B. Geldüberweisungen und Abhebungen von Geldautomaten. 
In Deutschland gibt es etwa 670.000 Menschen, also etwa 1 % der Verbraucher, welche nicht über ein Girokonto verfügen, wie der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller weiß.
Zwar besteht bereits bisher die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, jedem ein Girokonto anzubieten, jedoch besteht hierzu kein Rechtsanspruch.
Rein rechtlich besteht gegenwärtig Vertragsfreiheit, erläutert Cäsar-Preller, dies bedeutet die Banken können frei entscheiden ob und wem sie ein Girokonto einrichten. Hierbei haben die Banken kein Interesse an Kunden mit finanziellen Schwierigkeiten oder an Kunden die über keinen festen Wohnsitz verfügen.
Durch die Entscheidung der EU entsteht nun zum Jahr 2016 der verbindliche Anspruch eines jeden Bürgers, unabhängig von Wohnsitz und Bonität, ein Konto zu eröffnen.
Schon heute kann man jedoch ein bestehendes Konto in ein pfändungssicheres P-Konto umwandeln lassen, erklärt der Bankrechtler Cäsar-Preller. Auf diesem Konto wird der Pfändungsfreie Betrag von 1.045,04 € vor Gläubigern geschützt, welche die Pfändung der Kontoforderung betreiben. Der genannte Betrag kann  in Abhängigkeit von Unterhaltsverpflichtungen erhöht werden.
So empfiehlt Cäsar-Preller jedem Schuldner, der von der Zwangsvollstreckung bedroht ist, die kostenfreie Umwandlung in ein P-Konto, allein um das Existenzminimum zu schützen.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller