Kostenlosen Termin online buchen
Zwei Tage an der Nordsee oder eine kostenlose Schifffahrt? Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht, denn häufig steckt hinter diesen verlockenden Angeboten eine fragwürdige Firma, die Produkte überteuert verkaufen will. 
Dubiose Firmen versuchen mit übertriebenen Gewinnversprechen, Verbraucher auf Kaffeefahrten zu locken. Die Verbraucherzentrale in Sachsen warnt jedoch vor solchen Kaffeefahrten, denn bei solchen Ausflügen werden meist überteuerte Produkte verkauft. 
Zudem sei das Widerrufsrecht nur schwer durchzusetzen. Denn viele Firmen geben nur ein Postfach an und bestreiten die Entgegennahme des Widerrufs schlichtweg, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
Oft muss ein Verbraucher bevor er an der Fahrt teilnimmt eine kostenpflichtige Telefonnummer anrufen oder eine Postkarte abschicken. Werbung mit Gewinnversprechen ist aber unzulässig, wenn der Umworbene in irgendeiner Form zur Kasse gebeten wird, um den Preis zu bekommen, so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2012.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller