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Ein wahres „Horrorerlebnis“ hatten Mandanten der Kanzlei Cäsar-Preller 2008 während ihres Urlaubs in Ägypten gehabt. Sie hatten auf der Reise eine so genannte „Jeep-Safari“ gebucht. Was sie allerdings nicht wussten, war, dass es der Fahrer dieses Jeeps offenbar für seine ihm zugewiesene Aufgabe halten würde, den Teilnehmern das „echte Safari-Feeling“ durch eine besonders tollkühne und geradezu halsbrecherische Fahrweise zu vermitteln. Er fuhr durchweg mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, zum Teil in Schlangenlinien und riskierte dabei jedes auch noch so gefährliche Überholmanöver unter Nichtachtung des Gegenverkehrs, führte heftige schnelle Lenkbewegungen aus, um das Fahrzeug aufzuschaukeln, und hielt in viel zu hohem Tempo auf Hindernisse wie Felsbrocken zu, um dann erst im letzten Moment das Steuer herumzureißen, wobei der Jeep fast kippte. Sicherheitsgurte gab es im Jeep nicht, so dass die Insassen unkontrolliert auf den Sitzen herumrutschten. Auf flehentliche Bitten der um ihre Sicherheit besorgten Fahrgäste reagierte der Fahrer sogar noch belustigt und meinte, dies gehöre doch zu einer Safari dazu.
Schließlich fuhr der Fahrer, wiederum viel zu schnell und garniert mit der Bemerkung, „jetzt gehe es erst richtig los“, einen Hügel hoch, hob mit allen vier Rädern ab und nutzte diesen quasi wie eine Sprungschanze. Der Mandant wurde hierbei an das Dach des Fahrzeugs geschleudert, wo er schmerzhaft mit der Schulter anschlug. Schlimmer war jedoch noch, dass er beim Zurückfallen mit dem Rücken auf die nicht gepolsterte Sitzbank des Jeeps fiel und sich eine stark schmerzende Wirbelsäulenverletzung zuzog. Sofort stellte sich ein Taubheitsgefühl in den Beinen ein und er verlor vor Schmerzen nahezu das Bewusstsein.
Der Mandant hatte sich durch den Aufprall eine schwere Verletzung der Lendenwirbelsäule sowie des rechten Kniegelenks zugezogen. Noch über Monate nach dem Unfall hinweg litt er an starken Schmerzen in Rücken und Knie, war dadurch nahezu bewegungsunfähig und auf die Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen. In den Folgemonaten waren ständige Arztbesuche sowie Krankengymnastik notwendig. Seiner Arbeit als Justizvollzugsangestellter konnte er erst ab dem einige Monate nach dem Unfall wieder nachgehen. Man wird aber sogar sagen müssen, dass der Mandant hier sogar noch „Glück im Unglück“ gehabt hatte, können Verletzungen an der Wirbelsäule doch bekanntermaßen auch noch viel schlimmere Folgen für den Betroffenen nach sich ziehen. 
Die Kanzlei Cäsar-Preller wurde mit der Wahrnehmung der Rechte des Mandanten beauftragt. Diese machte zunächst außergerichtlich Ansprüche des Mandanten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend, was der Reiseveranstalter aber rundweg ablehnte. Man berief sich darauf, dass man für das Verhalten des Fahrers doch nicht einzustehen habe, denn dieser arbeite doch nicht für den Reiseveranstalter, sondern eine Drittfirma. Weiterhin hätte sich noch kein Reisender über die Fahrweise beschwert, die Safaris seien immer gelobt worden und eine etwas wildere Fahrt gehöre doch zu einer Safari. Schließlich hätte der Fahrer den Fahrgästen vor dem Befahren des Hügels als Sprungschanze auch mit einer Handbewegung angezeigt, dass sie sich festhalten sollten (wobei im Jeep keine wie auch immer gearteten Festhaltevorrichtungen angebracht waren).
Die Kanzlei Cäsar-Preller erhob hierauf Klage zum Landgericht Frankfurt am Main. Was folgte, war ein überaus lange währender Rechtsstreit über zwei Jahre mit mehreren Terminen und vernommenen Zeugen.Die Geduld und das „Sitzfleisch“ der Mandanten in diesen Prozess sollten sich aber schlussendlich auszahlen: Das Gericht gab ihrer Klage schlussendlich fast vollumfänglich statt. Der Reiseveranstalter muss dem Mandanten nunmehr den Verdienstausfall und einen Teil des Reisepreises erstatten und darüber hinaus Schmerzensgeld zahlen; insgesamt fallen hier ca. 10.000 € an.
Das vollständige Urteil, gegen das der Reiseveranstalter keine Berufung eingelegt hat, finden Sie hier>, wobei wir die Namen der Betroffenen aus Gründen der Diskretion selbstverständlich unkenntlich gemacht haben.
 Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller