Wer Anlagen in Form von Beteiligungen an der Business Capital Investors Corporation (BCI) erworben hat, kann sich berechtigte Hoffnungen darauf machen, verloren geglaubtes Geld zurückholen zu können. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat ein groß angelegtes Ermittlungsverfahren wegen bandenmäßigem Kapitalanlagebetrugs eingeleitet. Gegen mehrere Beschuldigte wurden bereits Haftbefehle erlassen und auch deren Geschäftsräume wurden durchsucht.
Der Vorwurf: Die Beteiligen handelten beim Vertrieb der BCI-Beteiligungen mit Betrugsabsicht und klärten die Anleger nicht richtig über die Chancen und Risiken des Erwerbs der Beteiligung auf. Insbesondere wurde den Anlegern offenbar auch bewusst verschwiegen, dass es sich bei den BCI-Beteiligungen um ein so genanntes Schneeballsystem handelte. Wenn es also überhaupt einmal Ausschüttungen an die Anleger gegeben hat, wurden diese wiederum aus den Einlagen neu geworbener Anleger bezahlt, ohne dass jemals reale Gewinne erzielt worden wären. Einem solchen System ist natürlich auch immanent, dass irgendwann, wenn keine Neuanleger mehr geworben werden können, sprichwörtlich „den Letzten die Hunde beißen“.
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat nun sogar eigens im Interesse mehrerer BCI-geschädigter Mandanten Akteneinsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft genommen. Es liegen enorme Datenmengen vor, die wir gegenwärtig einer umfangreichen Auswertung unterziehen werden.
Fakt ist aber: Die Indizien für ein groß angelegtes Betrugsmanöver sind mannigfaltig und auch konkret. BCI-Geschädigte sollten sich in jedem Falle rechtzeitig darum kümmern, ihren Fall einer sachkundigen Prüfung durch einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in Kapitalanlagerecht zu unterziehen. Denn Vorsicht ist geboten: Die Ansprüche unterliegen natürlich der Verjährung, und es kann im Einzelfall nicht ohne Weiteres zugewartet werden, bis die Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen mit neuen Ergebnissen aufwarten. Vielmehr gilt es, mögliche Schadensersatzansprüche gegen Kapitalanlagevermittler oder Vermittlungsfirmen rechtzeitig gerichtlich anhängig machen, um eine Hemmung der Verjährung zu erreichen.
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller
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