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Die Karlie Group hatte 2013 eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNG90 / WKN A1TNG9) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 10 Millionen Euro begeben. Erst im Mai dieses Jahres stimmten die Anleger den Änderungen der Anleihebedingungen zu. Dabei wurde die Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre bis Juni 2021 ebenso beschlossen wie der Senkung des jährlichen Zinssatzes von 6,75 auf 5 Prozent. Nach dem Insolvenzantrag steht das Geld der Anleger wieder im Feuer.
 
„Dass die Karlie Group GmbH Insolvenzantrag stellt, stand nach den Entwicklungen in Belgien zu befürchten“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. So gibt die Karlie Group auch die Insolvenzen im operativen belgischen Teil der Gruppe als Grund für den jetzt gestellten Insolvenzantrag an. Die Umsetzung eines bereits erarbeiteten Gesamtsanierungskonzepts inklusive der Refinanzierung der Unternehmensanleihe sei dadurch unmöglich geworden, heißt es in einer Pressemitteilung.
 
Der bereits eingeleitete Restrukturierungsprozess solle nun im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das operative Geschäft der Tochtergesellschaft Karlie Flamingo GmbH (deutscher Teilkonzern) werde fortgeführt und sei von der Insolvenz nicht berührt.
 
Die Karlie Group hat nun drei Monate Zeit, um das Unternehmen in Eigenregie und mit der Hilfe eines vorläufigen Sachwalters wieder in die Spur zu bringen. Danach kann die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens stehen, in dem die Gläubiger dann ihre Forderungen anmelden können. Rechtsanwältin Gaber: „Ob die Anleihe-Anleger ihren Teil zur Sanierung beitragen und möglicherweise noch einmal die Anleihebedingungen geändert werden sollen, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Ebenso ist es offen, ob die nachhaltige Sanierung überhaupt gelingt. Finanzielle Verluste für die Anleger sind jeweils nicht auszuschließen. Um sich vor diesen Verlusten zu schützen, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu gehört u.a. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.“
 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de>

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