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Menschen amüsieren sich an Karneval. Dies gilt jedoch nicht für Tiere. Wer seinen Hund verkleidet und dann zum Fastnachtsumzug mitnimmt, tut dem Vierbeiner kein Gefallen. Eher das Gegenteil, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Narren sollten auf den Faschingsumzug ihren Hund besser nicht mitnehmen. Die Hunde haben ein viel besseres Gehör als die Menschen und reagieren auf die Geräuschkulisse verängstigt und gestresst. Sie können aber auch verunsichert oder sogar aggressiv regieren durch die ungewohnt verkleideten Menschen um sie herum. Zudem bekommen Hunde leicht mal einen Tritt ab in der Menschenmenge. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich das Tier durch herumliegende Scherben verletzt. Tierschützer warnen, dass die Verkleidung eines Hundes die Kommunikation mit Artgenossen verhindert.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller