Kostenlosen Termin online buchen
In einer ländlichen Umgebung streiften zwei Nachbarskatzen immer wieder über ein Grundstück und hinterließen Kot. Der Eigentümer war davon so genervt, dass er das Gericht einschaltete. Er forderte: Die Katzen sollen sich von seinem Grundstück fernhalten! Das Gericht entschied: Auf dem Land gehört es zu den „erweiterten Nutzungsmöglichkeiten“, Tiere zu halten. Die Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen, muss ein Landbewohner hinnehmen (LG Oldenburg, Az. 8 § 578/10).
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller