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Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Klausel eines Vermieters, wonach Katzenhaltung und auch Hundehaltung generell verboten sei, unwirksam ist. Nach Angaben von Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, stelle eine entsprechende Klausel nach Auffassung der Bundesrichter eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar. Das Aktenzeichen des Urteils lautet VIII Z R 168/12. 
Nach Angaben von Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi bedeutet das Urteil allerdings nicht, dass nun in jedem Fall die Haltung von Katzen und Hunden erlaubt sei. Vielmehr sei eine Abwägung der Interessen im Einzelfall vorzunehmen. So könnte es sein, dass eine entsprechende Tierhaltung verboten werden könnte, falls wichtige Interessen entgegenstehen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Cäsar-Preller beraten neben vielen anderen Rechtsgebieten auch in sämtlichen mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller selbst ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. 
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