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Scheitert der Kauf einer Eigentumswohnung an der Insolvenz des Bauträgers und erhalten die Käufer dafür Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises der Wohnung, ist dieser Vorgang nicht steuerpflichtig. Die Rückabwicklung des Geschäfts stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft dar (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 47/04).

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