Kostenlosen Termin online buchen
Der Warenhandel auf Ebay bringt es mit sich, dass niemand sicher weiss, ob die angegebenen Kontaktdaten meinem wirklichen Gegenüber entsprechen. Gerade dann, wenn das Passwort an den Lebensgefährten weitergegeben wird und dieser nun Waren kauft, stellt sich ein typisches Problem: Wer ist eigentlich Vertragspartner und wer haftet für etwaige Schäden? 
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die Frage ist nicht einfach zu beantworten und vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich darf das Passwort nicht weitergegeben werden, diese Verpflichtung betrifft aber zunächst nur das Verhältnis des Nutzers gegenüber ebay, nicht aber gegenüber anderen Nutzern. Trotzdem kann es hier zu Schadensersatzansprüchen kommen, jedenfalls dann, wenn die Weitergabe des Passworts dem Nutzer zuzurechnen ist. Unmittelbarer Vertragspartner wird meistens der Accountinhaber, es kann aber auch mal der unmittelbar Handelnde in Betracht kommen. Nämlich dann, wenn es dem Vertragspartner egal war, mit wem er seinen Vertrag schließt. Oft kommt es ihm aber gerade auf die (vermeintliche) Solvenz des Gegenüber an, hier ist das Accountprofil nicht unwichtig.“
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller