Kostenlosen Termin online buchen

Im Falle eines Vorliegens erheblicher Mängel können Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten sowie ihren gezahlten Kaufpreis zurück verlangen – sogar wenn ein gekauftes Auto fast komplett ausgebrannt ist. So urteilte der BGH in einem aktuellen Urteil (Az.: VIII ZR 38/14). Hierauf weist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.

Im aktuellen Fall kaufte der spätere Kläger einen BMW in einer Filiale in Mannheim. Später wollte er ihn wegen mehrerer erheblicher Mängel zurückgeben, weil nicht alle Fehler vom Verkäufer behoben werden konnten. Einer kompletten Rückabwicklung vom Kaufvertrag stimmte man auf Seiten des Verkäufers aber nicht zu.Später kam es beim Fahrzeug aus bislang ungeklärten Gründen zu einem Brand, bei welchem das Fahrzeug fast komplett ausbrannte. „Zwar gab es eine Kaskoversicherung. Jene wollte der Kläger aber nicht in Anspruch nehmen.“, berichtet Cäsar-Preller.

Der Kläger verlangte nunmehr Rückzahlung seines gezahlten Kaufpreises. Hier bekam er schließlich von den Richtern Recht. Wegen eines wirksamen Rücktritts müsse eine komplette Kaufpreisrückzahlung erfolgen. Beim Verkäufer könne man sich auch nicht auf einen Versicherungsanspruch berufen, weil hinsichtlich eines solchen keine wirksame Abtretung vorliege.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller