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Wer ein Instrument spielt und hierfür in der Wohnung üben will, kann Ärger mit Nachbarn oder dem Vermieter bekommen. „Ein Totalverbot ist hierbei in aller Regel natürlich nicht möglich, aber insbesondere die Mittags- und Nachtruhe muss eingehalten werden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Gleiches gilt für einen Musikunterricht, der Unterricht in seiner Wohnung anbot. Der Bundesgerichtshof hat die Wirksamkeit einer Kündigung seitens des Vermieters bestätigt. „Ein Vermieter muss jenseits kaum störender Tätigkeiten wie Schreibarbeiten die berufliche Ausübung des Mieters in der Wohnung nicht dulden, wenn dies nicht anders vereinbart ist. In dem kürzlich entschiedenen Fall wurde einem Gitarrenlehrer die Kündigung erklärt. Dieser hatte die Wohnung seiner Mutter nach deren Tod übernommen, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung bezüglich der Unterrichtsstunden gab es folglich nicht, die Kündigung war damit rechtens“, so Cäsar-Preller.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller