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In erfrischender Offenheit wenden sich gegenwärtig große Teile der Rechtsanwaltschaft offen gegen die Haltung einzelner Richter vor allem bei Berliner Gerichten, die Rechtsanwältinnen verbieten wollen, im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.
„Dieser Fall hat nichts mit der Debatte um das Tragen von Kopftüchern zu tun, die wir 2003 in Deutschland geführt hatten.“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Denn damals war es allein um BeamtInnen gegangen, und inwieweit es mit dem Neutralitätsgebot vereinbar ist, wenn diese in der Ausübung ihres Amtes ein Kopftuch tragen.
Wir Rechtsanwälte sind aber gerade keine Beamten, sondern üben einen freien Beruf aus. Wir sind zwar Organe der Rechtspflege, aber eben ger ade nicht Teil des Staatsapparats. Ein allgemeines Gebot zur religiösen Neutralität besteht für unseren Berufsstand daher gerade nicht. Ein Gesetz, das Rechtsanwältinnen das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal verbieten würde, gibt es nicht und wäre insoweit auch verfassungswidrig. Und ohne ein solches Gesetz besteht erst recht keine Grundlage für Richter, sich in dieser Weise gestört zu fühlen.
Wir meinen: Irgendeine „Angst vor dem Fremden“, gerade durch einen Richter, der ja ein Staatsdiener ist, sollte in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Insbesondere das Beispiel der kopftuchtragenden Rechtsanwaltskollegin zeigt doch: Die Frau ist gerade nicht in einem fundamentalistisch-religiös geprägten Rollenbild verhaftet, sondern hat die Schule besucht, erfolgreich das Studium hinter sich gebracht und den Beruf des Rechtsanwalts ergriffen. Wenn sie dann noch das Kopftuch tragen möchte, ist dies ihr gutes Recht!
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden
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