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Schwedenfreunde könnten den dort als „Snus“ bekannten Tabak kennen. Es handelt sich dabei um einen Tabak, der mit Salzen versetzt wird und unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt wird.  Wie das Finanzgericht Düsseldorf nun bestätigte, bleibt Snus in Deutschland verboten.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller:“ Hintergrund war ein Verbraucher, der mehrere Packungen Snus im Internet aus Schweden bestellt hatte. Am deutschen Zoll war für die Packungen allerdings Schluss. Es ist den einzelnen Ländern zwar unbenommen, eigene Gesundheitsschutzbestimmungen zu formulieren, die anderen Länder sind daran aber nicht gebunden. Außerhalb Schwedens bleibt Snus daher verboten und darf auch nicht hierher geliefert werden.“
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