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Die absolute Fahruntüchtigkeit eines Autofahrers kann ihn bei einem Unfall den Versicherungsschutz kosten.
In einem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen: 7 U 102/10) verhandelten Fall gaben die Richter einer Versicherung Recht, die sich weigerte, die Reparaturkosten für ein Fahrzeug zu übernehmen. Der betroffene Autofahrer hatte sich mit 1,29 Promille ans Steuer gesetzt und einen Unfall verursacht. Die Versicherung verweigerte daraufhin jeglichen Versicherungsschutz. 
Das Oberlandesgericht sah diese Verweigerung als berechtigt an, weil sich der Autofahrer derart grob fahrlässig verhalten und wegen der hohen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer eine so schwere Straftat begangen habe, dass in diesem Fall kein Versicherungsschutz mehre bestünde.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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