Wenn ein Mieter ein Bad saniert oder Parkett verlegt, glaubt er meist, dass ihm beim Auszug dann ein Ausgleich mit dem Vermieter zusteht. Das stimmt jedoch nicht. Mehr noch: Wird vorher nicht um Erlaubnis gefragt, muss der Umbau im schlimmsten Fall sogar rückgängig gemacht werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Möchte ein Mieter seine gemietete Wohnung umbauen, sollte er sich vorher unbedingt mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Sonst drohen spätestens beim Auszug böse Überraschungen. Denn alle Modernisierungsarbeiten, die zu Eingriffen in die Bausubstanz des Hauses oder der Wohnung führen, sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
Wer denkt, dass er beim Auszug einen finanziellen Ausgleich für seine Modernisierungsarbeit erhält, der irrt sich. Der Vermieter muss nur dann einen Ausgleich zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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