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Wenn die Grußformel nicht eindeutig ist, dann kann sich ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis berichtigen lassen. Das ist dann der Fall, wenn die Formel „Viel Glück für die Zukunft“ gebraucht wird, die kann nämlich auch so verstanden werden, dass der Arbeitnehmer Glück in der Zukunft nötig hat, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Außerdem darf in einem Zwischenzeugnis die Beurteilung nicht in der Vergangenheitsform geschrieben sein.Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden (Az. 15 Ca 8058/10). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall war eine Mitarbeiterin mit dem von ihr erbetenen Zwischenzeugnis nicht einverstanden. Das Zeugnis endete mit den Worten „Glück für die Zukunft“. Mit ihrem Berichtigungswunsch war sie vor Gericht erfolgreich.
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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller