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Mit diesem Satz:“Ich hätte da ‘mal eine Frage …” kommen viele potenzielle Mandanten gerne zum Rechtsanwalt im Glauben eine kostenlose Erstberatung zu bekommen. Auf diese weitverbreitete Fehlvorstellung weist das Amtsgericht Wiesbaden hin. 
In der Regel ist in solchen Fällen von einer stillschweigenden Vereinbarung eines Vertrages über eine anwaltliche Erstberatung auszugehen. Nur wenn der Mandant von einer Fehlvorstellung über die Bezahlung ausgeht oder Zahlungsprobleme andeuten, ist der Anwalt verpflichtet, auf die Vergütungspflicht ausdrücklich hinzuweisen. In der Regel trägt der Mandant die Beratungsgebühren, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller