Keine Kündigung für psychisch Kranke
Ein psychisch kranker Mieter litt schon seit fünf Jahren unter Schizophrenie, die phasenweise auftrat. Anfang 2010 häuften sich die Beschwerden der Mitbewohner des Hauses über ihn. Er schüttete Wasser aus einem Eimer in den Hof, später war von Urin und unerträglichem Gestank die Rede. Gestützt auf diese Vorwürfe und aufgrund der für die anderen Bewohner unerträglichen Zustände kündigte der Vermieterdas Mietverhältnis.
Das daraufhin angerufene Gericht (Amtsgericht Düren, Aktenzeichen: 47 C 117/10) befand die Kündigung jedoch für unrechtmäßig, da der Mann aufgrund seiner Behinderung stark eingeschränkt ist und daher besonderen Schutz genießt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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