Die Aufmerksamkeit rund um den NSU-Prozess ist gewaltig. Pressevertreter rangen und klagen
um jeden Platz. Warum nicht einfach den Prozess im Fernsehen übertragen? Rechtsanwalt Cäsar-
Preller hierzu: „Die Gerichtsshows im Fernsehen oder die Berichte aus den USA vermitteln da oft
ein falsches Bild. Eine Übertragung eines Prozesses durch Fernsehen und Radio ist in Deutschland
generell verboten. Zwar gibt es das hohe Gut des Öffentlichkeitsinteresses, andererseits soll sich
der Richter auch nur um den Prozess sorgen und nicht etwa darum, ob seine neue Frisur auch zur
Geltung kommt. Zudem sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu beachten- hier weniger die
von Frau Zschäpe als etwa die der Angehörigen der Opfer“.
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