Das Verwaltungsgericht in Koblenz entschied, dass Mülltonnen nicht dauerhalft am Straßenrand abgestellt werden darf. Laut einem Richter beeinträchtigten die Mülltonnen „die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs“.
Eine Klage wurde durch das Urteil des Verwaltungsgerichts von einem Grundstückseigentümer abgewiesen. Die Kläger hatten bei der Stadt Koblenz versucht ihre Mülltonnen dauerhaft an der Straße abstellen zu dürfen genehmigt zu bekommen. Denn die Kläger fürchteten erhebliche Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität. Jedoch entschied das Gericht, dass Mülltonnen außerhalb der üblichen Abfahrtzeiten für den Hausmüll nicht in den öffentlichen Verkehrsraum gehören, sagt auch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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