Ob man an einer größeren Reise teilnehmen kann oder nicht, muss jeder für sich selbst wissen. Man hat nicht automatisch das Anrecht auf eine besondere Betreuung.
Für einen gehbehinderten Kunden muss der Reiseveranstalter keine besondere Betreuung organisieren. Es sei denn, dies wurde im Reisevertrag besprochen. Selbst wenn der Reisenden bei der Buchung auf seine Behinderung hingewiesen hat, ändert sich nichts, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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