Ein Beamter im Ruhestand, der während seiner aktiven Zeit bestechlich war, hat keinen Anspruch auf die Pension.
Im einem vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Fall (Aktenzeichen: 11 A 10222/11) hatte ein Bahnbeamter sich von Auftragnehmern der Bahn reichlich „beschenken“ lassen. So erhielt er einen Laptop, eine Kettensäge, einen Kaffeevollautomaten, Sommerreifen und mindestens 1500 Euro. Seine Bestechlichkeit flog erst auf, als der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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