Kostenlosen Termin online buchen
Bisher konnten Banken negative Kundendaten mit der Kreditkündigung fast beliebig an Auskunfteien weitergeben. Dadurch war den gekündigten Bankkunden eine spätere Umschuldung zu einer anderen Bank so gut wie unmöglich.
Nach einer fristlosen Kündigung eines Kredits darf nun eine Bank die Zahlungsschwierigkeiten eines Kunden nicht sofort an die Schufa melden. Gemäß einem Urteil des Oberlandesgericht München, Aktenzeichen: 5 U 4184/10, ist die Bank nach einer außerordentlichen Beendigung des Kreditvertrags verpflichtet, zunächst den Kunden zweimal schriftlich zur Zahlung aufzufordern. Zwischen der zweiten Aufforderung und der Meldung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen. Darüber hinaus muss der ehemalige Bankkunde über die Datenübermittlung informiert werden. 
In dem vor dem Oberlandesgericht München verhandelten Fall musste die UniCredit Bank ihre Meldung an die Schufa widerrufen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller