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Da ein Vermieter eines Pkw-Stellplatzes bei Eis und Schnee nicht zum Streuen verpflichtet ist, hat ein Mieter auch keine Schadensersatzansprüche, wenn er wegen Glatteis beim Ein- oder Aussteigen stürzt.
Ein Fallbeispiel: Ein Mann war beim Verlassen seines Wagens, den er auf einem angemieteten Stellplatz geparkt hatte, gestürzt. Er verklagte den Vermieter und hielt ihm vor, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Das zuständige Gericht wies die Klage gegen den Stellplatzvermieter jedoch ab.
Das Gericht (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: I-24 U 161/07) war der Ansicht, dass eine Streupflicht nur auf großflächigen Parkplätzen oder bei ständig wechselndem Fahrzeugverkehr besteht. Hier war jedoch beides nicht der Fall. Indes existiert eine generelle Streupflicht für private Stellplätze nicht.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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