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Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine Bank keine überhöhten Preise für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszuges berechnen darf, bei seinen Kunden. Somit wurde die Revision der Commerzbank zurückgewiesen. Denn die Commerzbank verlangte bisher 15 € für einen länger zurückliegenden Kontoauszug. In der Verhandlung wurde von dem Anwalt bekräftigt, dass die meisten Kunden von der Bank mit überhöhten Kosten belastet werden. 
In mehr als 80 % der Fälle gehe es um bis zu sechs Monate alte Kontoauszüge. Somit sind die tatsächlichen Kosten der Bank mit 10,24 € deutlich niedriger als das verlangte Entgelt. 
Der Vertreter der Bank erklärt hingegen, dass bei der nachträglichen Erstellung eines Kontoauszuges, der älter sei als sechs Monate, der Bank ein weit höherer Aufwand entstehe, der mehr als 100 € erreichen könne. Denn teilweise müssen die Unterlagen per Hand zusammengestellt werden. Daher stelle die verlangte Pauschale eine durchschnittliche Gewichtung dar, so der Vertreter.
Im Jahr 2012 hatte die Commerzbank in I. Instanz noch recht bekommen vom Landgericht Frankfurt. 
Mitte November wurde der Preis für die Leistung angepasst. 
Liegt ein Kontoauszug maximal 13 Monate zurück, kostet er 3 Euro. Bei älteren sind es 15 Euro. 
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