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Vor unseriösen Wohnungsvermittlern warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD). Diese Makler verlangen bereits vor Abschluss eines Mietvertrages Geld. Aber gesetzlich steht dem Makler erst nach der erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung eine Provision zu. Jedoch vor allem in Ballungsgebieten wie Hamburg, Stuttgart und München versuchen einige Makler, erfolgsunabhängige Gebühren zu kassieren.
Man sollte vor Abschluss des Mietvertrages keine Gebühren an den Makler zahlen. Falls man jedoch bereits hereingefallen ist, besteht die Möglichkeit, sein Geld vom Makler zurückzuverlangen. Dabei kann man sich auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen: 309 S 107/08) berufen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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