Es gehört zum Standard, dass in einer Doppelhaushälfte der Mieter im Keller Lebensmittel lagern und Wäsche trocknen kann, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Ist der Keller feucht und der Putz rieselt von den Wänden, muss der Vermieter den Keller trocken legen, da die Mieter den Keller sonst nicht nutzen können. Das Landgericht Berlin entschied, dass dies auch für einen 1939 errichteten Altbau gelte.
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