Gegen die Kilometerpauschale für Dienstfahrten hat ein Steuerberater aus Baden-Württemberg Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er findet es ungerecht, dass die Pauschale seit dem Jahr 2001 unverändert nur 30 Cent pro Fahrtkilometer beträgt, obwohl Benzin- und Autokosten beträchtlich gestiegen sind. Er fordert, dass die Pauschale auf 35 Cent erhöht wird. Das entspräche den durchschnittlichen Kfz-Kosten laut Statistischem Bundesamt seit 2009. Zudem erhalten Angestellte des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die mit ihrem Auto dienstlich fahren, schon seit dem Jahr 2009 pauschal pro Fahrtkilometer 35 Cent ersetzt.
Der Steuerberater hatte bisher vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg (10 K 1768/10) und vor dem Bundesfinanzhof (Az. VI B 145/10) keinen Erfolg. Die Richter dort argumentierten, dass Berufstätige ihre tatsächlichen Autokosten nachweisen und so mehr absetzen können.
Ein Tipp: Erkennt das Finanzamt für Dienstfahrten mit Ihrem Auto nur 30 Cent an, legen Sie dagegen Einspruch ein und verweisen auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 1008/11). Das Finanzamt muss Einsprüche laut einer Anweisung der Oberfinanzdirektorin Münster bis zur Entscheidung ruhen lassen. (Kurzinformation ESt 20/2011 vom 20.07.2011).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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