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Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Vater für seine Tochter während der ersten Ausbildung Kindergeld erhält. Dies gilt auch, wenn die Tochter bereits verheiratet ist und zusammen mit ihrem Mann genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt verdient.
Das Kindergeld hängt nicht mehr von den Einkünften und Bezügen der erwachsenen Kinder während der Ausbildung ab. Nach Auffassung der Richter könne deshalb auch der Verdienst von Ehepartnern das Kindergeld für die Eltern nicht mehr gefährden. Die Familienkassen müssen bis zum 25. Lebensjahr zahlen, solange die Ausbildung nicht beendet ist, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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