Aktuelle Fälle prominenter Politiker und Amtsträger zeigen, wie hoch die Nachfrage nach Kinderpornografie offenbar zu sein scheint. „Durch die Debatte um Prominente ist wieder bundesweit eine Diskussion über Sinn und Unsinn unseres Strafrechtssystems insgesamt ins Rollen gekommen“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Dieser Beitrag stellt eine Eckpunkte aus dem strafrechtlichen Bereich heraus.
Eine kinderpornografische Schrift- „Schrift“ meint hier auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen- liegt laut Gesetz (§§ 184 b, 11 Abs.3 StGB vor, wenn sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (Personen unter vierzehn Jahren) gezeigt werden. Strafbar ist die Verbreitung, öffentlich Ausstellung, Vorführung, anderweitige Zugänglichmachung, Herstellung, Beziehung, Lieferung, Vorrätighaltung, Anbietung, Ankündigung, Sichverschaffung oder Anpreisung von Kinderpornografie. Die bloße Ansicht von Kinderpornografie ist nach dieser Vorschrift zwar nicht strafbar, doch muss derjenige, der sich so etwas anschaut, das Bildmaterial denklogisch natürlich vorher bezogen oder sich verschafft haben. Man sollte daher, wenn man irgendwelche Funde auf seinem Rechner oder dem Mailaccount macht, unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Meldung machen, um nicht selbst in Verdacht zu geraten.
Erwähnenswert ist auch, dass der Straftatbestand des § 184 b StGB in keiner Weise an die Gesinnung des Täters anknüpft. Es ist für eine Strafbarkeit weder Voraussetzung, dass der Täter ein Pädophiler ist, noch dass er beim Anschauen der Bilder irgendeine Form der sexuellen Befriedigung empfindet. Hierbei ist es auch auffällig, dass längst nicht alle Bezieher von kinderpornografischem Material überhaupt krankhafte pädophile Neigungen haben. Umgekehrt gibt es aber auch genügend Beispiele von Menschen, die zwar pädophile Phantasien haben, diese aber ihr Leben lang nie ausleben und noch nicht einmal kinderpornografisches Material konsumieren. Nicht jeder Pädophile begeht auch Straftaten an oder im Zusammenhang mit Kindern, und auch nicht jeder Sexualstraftat an einem Kind wird von einem Pädophilen begangen. Es öffnen sich auch immer mehr Menschen, die zwar mit einer sexuellen Neigung für Kinder leben müssen, was sie sich natürlich nicht selbst ausgesucht haben, die aber zugleich wissen, dass dies ein Problem darstellt, sodass sie sich aktiv in Therapiemaßnahmen begeben, um keine sexuellen Übergriffe auf Kinder zu begehen, und sei es „nur“ in der Ansicht von Kinderpornografie.
Die öffentliche Debatte um prominente Bezieher der Bilder zeigt, dass unser Strafrechtssystem vor einer großen Herausforderung steht. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten.
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