Geht nachts an einem Kiosk der Einbruchssicherungsalarm los und bekommt dies Polizei mit, kann das teuer für den Kioskbesitzer werden. Denn eilen die alarmierten Polizeibeamten zum vermeintlichen Tatort und finden den Kiosk unversehrt vor, muss der Besitzer der offensichtlich defekten Alarmanlage den Polizeieinsatz aus eigener Tasche bezahlen.
In einem vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Aktenzeichen 5 K 414/11,verhandelten Fall bekam eine Polizeiinspektion den Anruf eines Passanten, dass an einem Kiosk eine rote Rundumalarmlampe in Betrieb ist. Umgehend rückte eine zweiköpfige Streife aus. Die beiden Beamten fanden an Ort und Stelle aber alle Türen und Fenster des Kiosks ordnungsgemäß verschlossen und gesichert vor. So zogen sie unverrichteter Dinge wieder ab. Die Behörde stellte daraufhin dem Besitzer des Kiosks 120 Euro für den überflüssigen Einsatz in Rechnung. Ein Alarm ohne erkennbaren Anlass kann nämlich nicht – wie vom Kioskbesitzer vor Gericht vorgetragen – als einmaliger und technischer Defekt abgetan werden. Eine sachliche Rechtfertigung, der Allgemeinheit die Kosten für den Fehlalarm aufzubürden, gäbe es in solchen Fällen nicht.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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